Ratenkredit - Konsumentenkredit - umgangssprachlich Konsumkredit
Dieser Kredit wird von Privat-Kunden am häufigsten nachgefragt.
Hierbei wird der vereinbarte Betrag in gleich bleibenden monatlichen Raten zurückgezahlt.
Diese Raten beinhalten: Tilgung des Kredites, Bearbeitungsgebühren des Kreditgebers sowie deren Zinsen. Durch die Angabe des effektiven Jahreszinses (laut Verbraucher- Kreditgesetz gefordert), ist ein Vergleich zwischen den einzelnen Kredit- Anbietern möglich.
Schufa-freier Kredit auch Kredit ohne Schufa oder Schweizer Kredit
Kredit für Arbeitnehmer, Angestellte und Beamte ohne Einholung einer Schufa-Auskunft.
Kredit ohne Schufa bedeutet, dass keinerlei Auskünfte über Ihre Finanzierung an die Schufa weitergegeben werden.
Schon ein kleiner negativer Schufaeintrag (z.B. eine nicht bezahlte Handyrechnung) kann dazu führen, dass Ihre Hausbank Ihnen keinen Kredit mehr gibt.
Diese Kreditart wird von Schweizer Banken angeboten und ist deshalb auch als Schweizer-Kredit bekannt.
Avalkredit
Bürgschaftskredit, bei dem ein Kreditinstitut die selbstschuldnerische Bürgschaft übernimmt.
Bankbürgschaften werden häufig von Behörden und privaten Unternehmungen gefordert.
Beispiele hiefür sind Zahlungsverpflichtungen von Bankkunden aus Steuern und Zöllen, sowie vereinbarte Vertragsstrafen bei nicht fristgerechter Leistungen.
Beamtendarlehen
Darlehen für Beamte auf Lebenszeit, welches durch Abschluss einer Kapitallebensversicherung, bezogen auf die Höhe der Kreditsumme beantragt wird. Hierbei zahlt der Kreditnehmer über die gesamte Laufzeit die vereinbarten Versicherungsprämien sowie gleich bleibende Zinsen. Die Tilgung des Darlehens erfolgt erst nach Ablauf der Versicherung. Die Überschussanteile werden nach Ablauf ausgezahlt.
Barkredit
Die vereinbarte Kreditsumme wird bar an den Kreditnehmer ausgezahlt und steht zu dessen freier Verfügung.
Bankkredit
Kredite, die von der eigenen Hausbank sowie von anderen Kreditbanken vergeben werden. Hierbei ist ebenso eine Zusammenarbeit mit privaten Gläubigern oder häufig auch mit Kreditvermittlungs-Agenturen möglich.
Bauspardarlehen
Darlehen, welches nur für wohnungs- wirtschaftliche Zwecke verwendet werden darf.
Grundlage hierfür ist das Bestehen eines Bausparvertrages. Nach Zuteilung der vereinbarten Bausparsumme, wird das Bauspardarlehen ausgezahlt und verzinst.
Dieses Darlehen wird in der Regel durch die Eintragung eines Grundpfandrechtes gesichert.
Hypotheken (griechisch: Unterpfand)
Der Kreditnehmer haftet persönlich, also mit seinem ganzen Vermögen (persönliche Haftung) oder mit einem Grundstück (dingliche Sicherung), gegenüber dem Kreditgeber.
Vorraussetzung für das Bestehen einer Hypothek ist die Eintragung in das Grundbuch.
Grundschuld
Hier besteht für den Kreditnehmer keine persönliche Haftung mit seinem Vermögen, sondern nur eine (dingliche) Sicherung durch das Grundstück.
Die Grundschuld ist somit das Pfandrecht an einem Grundstück, durch die der Gläubiger ermächtigt wird, Forderungen in vereinbarter Höhe abzusichern.
Sie entsteht durch vertragliche Einigung und Eintragung im Grundbuch.
Kurze Erläuterungen zu relevanten Begriffen:
Kreditgeber
Natürliche oder juristische Personen, speziell Banken und Kreditinstitute, die einen Kredit an den Kreditnehmer vergeben.
Zur Sicherung der Rückzahlung durch den Kreditnehmer, prüfen sie vorab dessen Bonität und verlangen in der Regel Sicherheiten, die dem Wert der beantragten Kreditsumme entsprechen.
Kreditnehmer
Natürliche oder juristische Person, die finanzielle Mittel, z.B. einen Kredit von einem Kreditgeber erhält.
Bedingung hierfür ist die vereinbarte Rückzahlung unter Einbeziehung von Zinsen und Bearbeitungsgebühren.
Kreditantrag
Die Beantragung erfolgt durch einen schriftlichen Kreditantrag an den Kreditgeber.
Dieser Antrag beinhaltet in der Regel folgende Angaben:
- zur Person und zur finanziellen Lage des Kreditnehmers,
- über die Höhe und die vorgesehene Laufzeit des beantragten Kredites,
- Verwendungszweck und besondere Rückzahlungswünsche.
Gegenüber dem Kreditgeber versichert der Antragsteller die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Angaben.
In der Regel ist hiermit eine Einverständniserklärung zur Auskunftseinholung bei der zuständigen "SCHUFA" verbunden.
Der Kreditantrag ist unverbindlich. Erst mit Unterzeichnung des Kreditvertrages kommt ein rechtlicher Vertrag zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber zustande.
Bürgschaften
Zur ausreichenden Sicherung der Bonität des Kreditnehmers finden Bürgschaften von familienangehörigen Anwendung,
z.B. Ehegattenbürgschaften.
Kreditvertrag
Der Kreditvertrag oder Darlehensvertrag bildet die rechtliche Grundlage für einen Kredit oder ein Darlehen.
Dieser Vertrag wird durch Antrag des Kreditnehmers und Annahme des Kreditgebers geschlossen.
Er beinhaltet folgende Angaben:
- Kreditnehmer und Kreditgeber
- Kreditbetrag, Zinsen des Kredites und Bearbeitungsgebühren,
- Termin der Bereitstellung und Laufzeit des Kredites,
- Art und Höhe der Rückzahlung,
- sowie Kreditsicherheiten und Kündigungsrechte.
Darlehensgebühren
Kredit- und Darlehensgebühren werden durch den Kreditnehmer zusätzlich zu den vereinbarten Zinsen gezahlt.
Diese Gebühren beinhalten die zur Verfügung gestellten Dienstleistungen des jeweiligen Kreditgebers.
Effektiver Jahreszins
Er wird als Vergleichsmaßstab gemäß der Preisangabenverordnung gesetzlich geregelt und bezieht sich auf die jährlichen Kosten von Krediten sowie auf deren Kreditsumme.
Hierbei werden alle Kosten des Kredites (Zinsen, Bearbeitungsgebühren) berücksichtigt.
Ausgenommen hiervon sind die Kosten für eine Restschuldversicherung, wenn sie nicht als Bedingung für die Gewährung des Kredites vereinbart wurde.
Restschuldversicherung (RSV)
Die Restschuldversicherung ist eine Absicherung des Kreditnehmers bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder auch im Todesfall.
Hierbei übernimmt der jeweilige Versicherer für die Dauer einer eventuell auftretenden Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit die Zahlung der vereinbarten Raten und im Todesfall alles restlichen Raten des Kreditnehmers.
Die Versicherung wird in somit in der Kreditsumme mitfinanziert und ist Bestandteil der vereinbarten Raten.
Rate
Die Rückzahlung des Kreditbetrages erfolgt in der Regel in gleichen monatlichen Teilbeträgen.
Diese beinhalten die Tilgung des Kreditbetrages, die Zinsen sowie die Bearbeitungsgebühren des Kreditgebers.
Hierbei kann der Kreditgeber mit dem Kreditinstitut vereinbaren, dass durch eine erteilte Einzugsermächtigung die Raten monatlich zum 1. oder auch 15. eines Monats vom eigenen Konto abgebucht werden.
Sondertilgung
Zusätzlich zu den vereinbarten monatlichen Raten kann der Kreditnehmer ebenfalls auch Sondertilgungen vereinbaren um den Kredit schneller zurückzuzahlen.
Für Bauspardarlehen ist diese Sondertilgung jederzeit möglich, bei allen anderen Kreditinstituten nur mit deren Zustimmung oder durch Vereinbarung einer Vorfälligkeitsentschädigung.
SCHUFA- Eintrag
"SCHUFA" - "Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung".
Ohne das Einverständnis zu einer Abfrage bei der jeweiligen SCHUFA ist oftmals keine Gewährung eines Kredites oder Darlehens möglich.
Sie speichert die Daten der gesamten Kreditabwicklung und unterliegt dem Datenschutzgesetz.
Bei registrierten negativen einträgen wird ein Kreditantrag abgelehnt, z.B.
- Vollstreckungsmaßnahmen gegenüber dem Antragsteller oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens,
- Kündigung eines Kredites durch eine Bank,
- Kündigung eines Girokontos oder Einzug von Kreditkarten wegen Missbrauchs,
- Kündigung eines Telefonvertrages wegen Zahlungsverzug.
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